Home arrow Unternehmensgründung arrow Niederlassung gründen
Drucken E-Mail

Südafrika - Niederlassung, Filiale gründen

Es gibt einige wichtige Punkte für ein existierendes Unternehmen, welches eine Zweigstelle in Südafrika eröffnen möchten, die beachtet werden sollten.

An aller erster Stelle sollte eine Entscheidung bezüglich der Struktur der südafrikanischen Zweigstelle der Firma getroffen werden, bevor die Firma registriert wird.

Wichtige Kriterien, die Ihre Entscheidung hierbei beinflussen sollten sind:

  • Anteilbesitz
  • Gesellschaftsform
  • Organisatorische Anforderungen
  • Besteuerung
  • Laufende rechtliche Anforderungen (wie Bilanzprüfungen)
  • Devisenverkehr

Die Firma kann folgendermaßen aufgebaut werden:

1. Zweigstelle oder Filiale
2. Von ausländischem Unternehmen geeignete Firma

1. Zweigstelle einer ausländischen Firma

Unternehmen

Im Falle einer Zweigstelle oder Filiale in Südafrika, fällt die Zweigstelle unter die Gerichtsbarkeit Südafrikas, obwohl die Anteilseigner und Unternehmensführung sich im Ausland aufhält.

Die Zweigstelle erhält eine südafrikanische Firmenregistrierungsnummer.

Der 'Gesellschaftsvertrag' wird ebenfalls in Südafrika registriert und die Firma muss bei dieser Form entsprechend den südafrikanischen Gesetzen und Regularien handeln.

Verantwortliche / Haftbare Person

Ein südafrikanischer Staatsbürger muss bestimmt werden und bei der staatlichen Behörde zuständig für Firmenangelegenheiten (CIPRO) registriert werden. Diese Person ist für die Geschäfte und Einhaltung der Bestimmungen der südafrikanischen Filiale verantwortlich.

Gesetzliche Vorgaben

Jahreshauptversammlungen oder Sitzungen der Anteilseigner sind nicht von Nöten, da bei dieser Struktur keine Anteile ausgeschüttet werden. Zudem sind keine Vorstandssitzungen nötig, solange die Zweigstelle keine registrierten Vorstände in Südafrika registriert.

Bilanzprüfer

Ein Bilanzprüfer muss bestimmt werden. Die Bilanzprüfung ist auf die Gewinn und Verlustrechnung der südafrikanischen Geschäfte beschränkt, da keine Bilanzaufstellung vorgeschrieben ist. Die Bilanzprüfung ist vor allem aus Einkommenssteuer-technischen Gründen notwendig. Zudem kann es auch für die internationale Bilanzprüfung der Firma verwendet werden.

Einkommen

Die Zweigstelle wird mit einem Satz von 34% auf den Netto-Profit besteuert.

Devisenkontrolle

Profit kann an die Mutterfirma im Ausland fließen, sobald alle Steuern auf den Profit bezahlt wurden. Wenn es um die örtliche Kapitalbeschaffung geht, muss hier eine Restriktion erwähnt werden. Das Limit ist zur Zeit 1 zu 1, was soviel bedeutet, dass eine 50%ige lokale Kapitalbeschaffung möglich wäre.

2. Örtliche südafrikanische Firma in Besitz einer internationalen Firma (Vollständige Niederlassung)

Unternehmen

Bei dieser Art von Gebilde agiert die Firma als eine private südafrikanischen Firma. Die Anteile werden von der in Südafrika registrierten Firma ausgeschüttet und an das im Ausland ansässige Unternehmen übertragen.

Verantwortliche/Haftbare Person


Ein südafrikanischer Staatsbürger muss bestimmt werden und bei der staatlichen Behörde zuständig für Firmenangelegenheiten (CIPRO) registriert werden.

Gesetzliche Vorgaben

Versammlungen und Vorstandssitzungen müssen regulär abgehalten werden. Diese Sitzungen müssen jedoch nicht in Südafrika abgehalten werden und können daher auch im Land des Hauptsitzes der Firma abgehalten werden.

Bilanzprüfer

Ein Bilanzprüfer muss bestimmt werden. Die Bilanzprüfung muss voll ausgeführt werden und ist wird vor allem für die Steuerbehörde und die Anteilseigner durchgeführt.

Einkommen

Der Netto-Profit der Firma wird mit 29% besteuert. Sobald die Divindenden gebilligt wurden (Profit der aus der Firma ausbezahlt wird) wird eine weitere Steuer von 12% fällig. Dies hebt den Steuersatz auf insgesammt 37.5% an.

Devisenkontrolle

Alle registrierten Anleihen oder Investitionen aus einer ausländischen Quelle (investiertes Kapital), können zu späterer Zeit (sobald alle Steuern bezahlt wurden) in das Ausland zurückgezahlt werden.

Einige Punkte, die beachtet werden sollten

Es gibt zwei Punkte, die beachtet werden sollten, wenn die Entscheidung zur Unternehmensform getroffen wird:

1. Profitieren

Was werden Sie mit dem Profit tun, welches die Firma erwirtschaftet?

2. Black Economic Empowerment

Die südafrikanische politische Linie des 'Black Economic Empowerment' (BEE), ist seit einiger Zeit ein wichtiges Thema. Es wird immer mehr Druck auf den privaten Sektor ausgeübt, diese politische Linie zu beachten.

Wo wir Ihnen Unterstütztung bieten

Wir können Ihnen in folgenden Bereichen helfen:

  • Beratung bei der Entscheidung der richtigen Struktur
  • Wir können als südafrikanische Repräsentanten ernannt werden
  • Wir können Ihre Zweigstelle oder Niederlassung registrieren
  • Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines Bilanzprüfers
  • Wir können Ihre Postaddresse sein
  • und Sie nutzen unser administratives Netzwerk

Um uns in Zusammenhang mit einer Firmengründung in Südafrika zu kontaktieren, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

 

 

Keywords zu weiteren Informationen
profit beachtet firma können sobald bestimmt punkte anteilseigner niederlassung registriert zweigstelle ausland registrierten südafrikanischen abgehalten entscheidung filiale südafrika keine bilanzprüfung zeit südafrikanische unternehmen

Joomla Modul