Südafrika - InvestitionszuschussDie folgenden Branchen können sich für den Investitionszuschuss (SMEDP) bewerben: - Tourismus
- Verarbeitende Industrie
- Aquakultur (kontrollierte Fischzucht)
Die folgenden Branchen sind nicht qualifiziert: - Dienstleister
- Reiseagenturen
- Landwirtschaft (gemeinnützig)
Der Investitionszuschuss wird für Neugründungen oder Erweiterungen mit einer Gesamtinvestitionssumme von bis R 100 Millionen gewährt. 1) Besonderheiten der BeantragungTourismus
A. Neugründungen
Die Anträge müssen bei der Behörde fur Handel und Industrie (DTI) spätestens 180 Tage nach Ankunft der ersten Gäste eingereicht werden.
B. Erweiterungen
Erweiterungen müssen einen realen Zuwachs an Unterkünften von mindestens 25% mit sich bringen (Betten oder z.B. Sitze in Bussen). Die Anträge dürfen nicht später als bei der Ankunft der ersten Gäste in dem erweiterten Bereich eingereicht werden. Die folgenden Aktivitäten werden berücksichtigt: - Gästehäuser
- Bed & Breakfast
- Hotels
- Hütten - eingeschlossen Hütten in Wildreservaten
- Unterkünfte für Selbstversorger
- Tourveranstalter (Busse, Boote, Fahrzeuge)
- Züge, Aufzüge, Seilbahnen
Zu berücksichtigende Vermögensgegenstände in vier Kategorien: - Grundstücke, (nicht selbstgenutzt)
- Gebäude (Eigentum oder Miete – kapitalisiert zu 15%)
- Möbel und Ausstattung (Eigentum oder als Mietkauf)
- Fahrzeuge (angemessenes Eigentum oder Leasing und ausschließliche Benutzung für den Transport von Touristen)
Die Erwerbskosten werden als Basis fur die Berechnung des zu beantragenden Investitionszuschusses herangezogen.
Verarbeitende Industrie und Aquakultur
A. Neugründungen
Die Anträge dürfen bei der Behörde für Handel und Industrie nicht später als 180 Tage nach Aufnahme der Produktion eingereicht werden.
B. Erweiterungen
Die Anträge müssen spätestens zu Beginn der Produktion eingereicht werden. Das Grundstück und die Ausstattung müssen mindestens um 35% erweitert werden. Dies muss anhand der Kosten im Verhältnis zu der Bilanz aufgezeigt werden. Zu berücksichtigende Vermögensgegenstände: Kapitalgüter (Land und Gebäude, Maschinen und übrige Austtattung, Firmenwagen, Forschungs- und Entwicklungskosten).
Eigene Vermögensgegenstände zwischen 10% - 25%, abhängig von der Grösse des Projektes. 2) Wie hoch ist der Investitionszuschuss?Der steuerfreie Investitionszuschuss wird auf Basis der Gesamtinvestition berechnet. Der gewährte Investitionszuschuss beträgt maximal 30% der Gesamtinvestition. Dieser wird über einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt.
Beispiel: Gesamtinvestition: R5.000.000 Investitionszuschuss: R1,5 Millionen. Für weitere Informationen zum Investitionszuschuss kontaktieren Sie uns bitte über unser Online Formular.
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