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Südafrika - Einzelkaufmann - Sole Proprietor

Als Einzelkaufmann eine Firma in Südafrika zu gründen ist die gebräuchlichste Form einer Firmengründung in Südafrika, wenn nur ein Besitzer/Inhaber die Firma leitet. Einzelkaufmänner können ihre Geschäfte unter ihrem eigenen Namen abwickeln als zum Beispiel „Max Mustermann“. Ein Einzelkaufmann kann allerdings auch unter einem „Firmennamen“ die Geschäfte abwickeln, wie zum Beispiel „Max Mustermann's Gästehaus.“

Ein Einzelkaufmann hat kein beschränkte Haftung des Besitzers. Der Besitzer der Firma haftet auch im vollen Umfang persönlich.

Der Profit des Unternehmens wird bei einem Einzelkaufmann als persönliches Einkommen angesehen und wird daher nach der südafrikanischen Steuertabelle und dem südafrikanischen Steuergesetz besteuert.

Falls ein Einzelkaufmann unter einem anderen Namen Geschäfte führt, so muss dieser in den meisten Fällen ein Zertifikat (Trade Name Certificate) nachweisen können.

Ein Einzelkaufmann kann auch Angestellte beschäftigen und kann so gut wie alle Arten von Geschäften führen.

Die wichtigsten Stichpunkte zum Einzelkaufmann

  • Als Einzelkaufmann Geschäfte zu führen ist einfach und man hat nicht die Kosten, die bei anderen Unternehmensformen aufkommen.

  • Die Kapitalbeschaffung hat ihre Grenzen. Kredite (debt financing/Loans/Bonds), können nur schwer beschafft werde. Ein Einzelkaufmann wird von einer Person alleine geführt und kann daher auch keine Anteile abgeben oder ausschütten, wie es bei anderen Unternehmensformen der Fall wäre – dies wird von anderen Unternehmen oft zur Kapitalbeschaffung angewandt. (Beispiel: Wenn ein Einzelkaufmann einen Kredit bei einer Bank aufnehmen möchte, so wird er persönlich beurteilt, nicht das Unternehmen.)

  • Eine Firma als Einzelkaufmann zu führen birgt mehr finanzielle Risiken, da man persönlich für Schulden, Ausstehende Zahlungen und Rückzahlungen haftbar ist. Der Einzelkaufmann ist persönlich für alle Aspekte des Unternehmens verantwortlich. Sollte ein Mitarbeiter durch einen Unfall einen Kunden verletzen, so kann der Einzelkaufmann selbst haftbar gemacht werden. Falls keine Versicherung oder eine falsche Versicherung gewählt wurde, kann auch das private Kapital als Ausgleich herangezogen werden (Auto, Immobilien, Investitionen), um den Schaden zu begleichen.

  • Falls das Unternehmen nicht erfolgreich ist und aufgelöst werden muss, ist er persönlich für ausstehende Zahlungen, Schulden oder Kredite verantwortlich. Falls das Kapital zum Begleichen der ausstehenden Zahlungen nicht ausreicht, könnte es möglich sein, dass er sich insolvent erklären muss.

  • Das Unternehmen ist nur mit dem Einzelkaufmann selbst verbunden. Sollte der Einzelkaufmann sterben, wird auch das Unternehmen aufgelöst und hinterlässt nur das Kapital des Unternehmens. Da das Kapital nicht vom persönlichem Kapital getrennt ist, könnte es schwierig sein, das Unternehmen zu verkaufen. Falls unter den Erben ein Konflikt auftritt, kann es noch viel schwieriger sein, das Unternehmen zu verkaufen oder weiterzuführen.

Steuer-Regulierungen bei einem Einzelkaufmann

Jegliche Einnahmen, welche von der Firma generiert werden, werden als Einnahmen betrachtet. Der Einzelkaufmann selbst, wird nicht separat besteuert. Statt dessen, werden Einnahmen und Ausgaben der Firma bei der eigenen Steuererklärung aufgeführt.

Dies bedeutet, dass die Netto-Einnahmen des Unternehmens nur einmalig besteuert werden. Im Vergleich hierzu wird das Einkommen einer Closed Corporation zweimal besteuert: Einmal wenn die Firma besteuert wird und einmal wenn die Anteilseigner ausbezahlt werden.

Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über unser Online Formular.

 

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