Home arrow Befristeter Aufenthalt arrow Business Permit
Drucken E-Mail

Südafrika - Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmer / Selbständige

Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmer und Selbstständige in Südafrika werden Ausländern ausgestellt, die gerne ihr eigenes Unternehmen in Südafrika eröffnen möchten. Die südafrikanische Einwanderungsbehörde stellt Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmer und Selbstständige an Auswanderer aus, die die derzeitigen Anforderungen erfüllen.

Hierfür muss vor allem folgende Anforderung erfüllt werden:

Antragssteller mit der Intention, in Südafrika in ein bereits bestehendes Unternehmen zu investieren oder ein neues Unternehmen zu gründen, müssen nachweisen, dass sie entweder beabsichtigten mindestens 2,5 Millionen Rand in fremder Währung oder in Kapitalumlagen zu investieren oder diese Summe bereits investiert haben.

Antragssteller für eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer und Selbständige sollten einreichen:

  • einen Businessplan, der die Umsetzbarkeit des Unternehmens darstellt,
  • einen Beweis oder eine Verpflichtungserklärung, dass mindestens fünf Südafrikaner oder Daueraufenthaltsberechtigte permanent eingestellt werden
  • eine Verpflichtungserklärung, dass er sich beim South African Revenue Service (SARS) registrieren wird.

INVESTITIONEN UNTER ZAR 2,5 MILLIONEN

Antragssteller, die beabsichtigen, weniger als ZAR 2,5 Millionen in den Buchwert ihres Unternehmens zu investieren, können ein Empfehlungsschreiben beantragen, um von den Investitionsvorausetzungen befreit zu werden. Diese sogenannte Waiver werden vom Wirtschaftsministerium (DTI) ausgestellt. Das Wirtschaftsministerium stellt ein Empfehlungsschreiben insbesondere dann aus, wenn das Unternehmen in eine der folgenden Kategorien fällt, die von nationalem Interesse gelten:

- Information & Communication Technology
- Clothing & Textiles
- Metals & Minerals
- Chemicals & Biotechnology
- Agro-Processing
- Crafts
- Tourism
- Automotives & Transport
- Agri- Business
- Oil & Gas Services
- Business Processing Outsourcing
- Information and Communication
- Tourism (incl. Property and Construction
- Strategic Economic Infrastructure
- Film and Creative Industries 

WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmer und Selbstständige werden in der Regel für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten ausgestellt, wobei dies allerdings im Ermessen der zuständigen Behörde liegt, ob sie gegebenfalls länger oder kürzer ausgestellt wird. Bevor die Aufenthaltsgenehmigung ausläuft, können Sie diese verlängern.

Sie sollten unbedingt beachten, dass in dieser Kategorie der Businessplan von besonderer Wichtigkeit ist. Daher sollten Sie ihn in jedem Fall professionell erstellen lassen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!

Neben dem Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer und Selbständige müssen weitere bürokratische und organisatorische Angelegenheiten erledigt werden, bei denen wir Sie gerne unterstützen werden. Um nur einige zu nennen:

  • Registrierung der Firma bei der südafrikanischen Registrierstelle für Unternehmen (South African Registrar of Companies)
  • Registrierung beim Finanzamt für die Mehrwert- und Einkommenssteuer
  • Registrierung beim Arbeitsamt für Beiträge zum Arbeitslosengeld
  • Registrierung einer Marke, des Urheberrechts oder eines Patents
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Versicherung Ihrer Unternehmensressourcen, wie beispielsweise Gebäude und Autos
  • Suche nach einem geeigneten Gebäude

Neben diesen genannten Angelegenheiten erhalten Sie zudem unseren umfangreichen und marktführenden Einwanderungsratgeber als Teil unseres Serviceangebotes, wenn Sie sich entscheiden, uns als Ihren Einwanderungspartner zu wählen.

ANTRÄGE FÜR EINE DAUERAUFENTHALTSGENEHMIGUNG

Eine unbefristete Aufenthaltgenehmigung erlaubt es Ihnen, in Südafrika für einen unbestimmten Zeitraum zu wohnen. Wenn diese Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, hat der Besitzer dieselben Rechte und Pflichten wie ein südafrikanischer Staatsbürger (exklusive dem Wahlrecht).

Eine Daueraufenthaltsberechtigung kann als nicht mehr gültig erklärt werden, wenn der Besitzer Südafrika für mehr als drei Jahre verlässt.

Beruflich selbstständige Antragssteller, die mehr als ZAR 2,5 Millionen in den Buchwert ihres Unternehmens investiert haben oder investieren werden, können sich direkt für einen unbefristeten Aufenthalt bewerben.

Alle Antragssteller, die weniger als die vorgeschriebenen ZAR 2,5 Millionen in ihr Unternehmen investiert haben oder investieren werden, müssen zunächst das Ergebnis ihres Antrags auf die Befreiung der Investitionssumme abwarten. Diese kann erst ausgestellt werden, sobald das Wirtschaftsministerium das Empfehlungsschreiben an die Einwanderungsbehörde gesendet hat.

Nachdem die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde, kann diese verfallen, wenn der Besitzer nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Austellung und noch einmal drei Jahre später einen Beweis vorlegt, dass die erforderten finanziellen Beiträge weiterhin in den Buchwert des Unternehmens investiert sind.

Für weitere Informationen oder für bestimmte Anfragen nutzen Sie bitte die folgenden Links:

Nutzen Sie jetzt unseren KOSTENLOSEN online Einwanderungsqualifikationstest oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular .

 

Keywords zu weiteren Informationen
selbstständige mindestens wirtschaftsministerium südafrika empfehlungsschreiben besitzer unternehmens investiert unternehmer antragssteller gerne investieren können unternehmen müssen aufenthaltsgenehmigung ausgestellt millionen buchwert

Joomla Modul