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Südafrika - Aufenthaltsgenehmigung für Freiwilligendienst, Voluntariat oder Zivildienst

Ein Visum für Voluntäre in Südafrika muss von allen Ausländern beantragt werden, die in Südafrika als Voluntär arbeiten oder einen Freiwilligendienst absolvieren möchten.

Unter den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragsstellung sind:

- Ein Schreiben, das den Grund und die Dauer des Aufenthalts in Südafrika bestätigt.

- Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.

- Falls der Aufenthalt zwölf Monate nicht überschreitet, muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden.

Personen, die kein Rückflugticket nachweisen können, müssen unter Umständen eine Kaution hinterlegen. Die Kaution wird dem Antragssteller beim Verlassen Südafrikas zurückerstattet. Dies gilt auch, wenn die Person eine Aufenthaltsgenehmigung laut Art. 25 des Einwanderungsgesetzes erhält.

Sollten Sie Hilfe oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte einen unserer Kundenberater über unser Kontaktformular.

 

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