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Neu: Kanada

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Südafrika - Südafrikanisches Steuersystem

Hintergrund

Südafrika unterliegt einem wohnsitzbezogenen Steuersystem. Dies bedeutet, dass der ständige Wohnsitz ausschlaggebend für die Standortentscheidung der Steuerbarkeit des persönlichen Welteinkommens ist. Um eine gerechte Besteuerung für jeden Einzelnen zu gewährleisten, müssen die Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern berücksichtigt werden. Diese bestehen bereits mit den meisten Staaten EUROPAS.

Um die Besteuerung festzulegen wird zwischen Investoren, Teilhabern und Angestellten unterschieden.

Jede dieser Klassifikationen hat unterschiedliche steuerliche Konsequenzen:

  • Investoren – Investoren stellen einem Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung. Die vereinnahmten Zinsen sind beim Empfänger der Einkommensteuer zu unterwerfen.
  • Teilhaber – Die Gewinne, die als Dividenden ausgeschüttet werden sind innerhalb der Private Company steuerpflichtig (Normaler Unternehmenssteuersatz: 29%, die Dividenden unterliegen einer zweiten Besteuerung beim Empfänger)
  • Angestellte – Jedes Unternehmen muss seine Angestellten, je nach Lohnpaket bei der SITE oder der PAYE anmelden. Erzielt ein Arbeitnehmer sein Einkommen in Südafrika, dann ist dieses hier zu versteuern.

Das Mindestbesteuerungseinkommen liegt zur Zeit bei R60.000 pro Jahr. (Die Anmeldung der Arbeitnehmer für SITE und PAYE ist davon unabhängig)

Umsatzsteuer

Übersteigt der erwartete Umsatz eines Unternehmens in den ersten 12 Monaten R300.000, dann besteht
eine Anmeldepflicht.

Liegt der erwartete Umsatz in den ersten 12 Monaten unter R300.000, jedoch höher als R20.000
(R60.000 bei gewerblicher Vermietung), besteht ein Wahlrecht.

Liegt der erwartete Umsatz in den ersten 12 Monaten unterhalb R1.000.000, kann die Umsatzsteuer alle 4 Monate beglichen werden. Bei einem Umsatz von mehr als R30.000.000 ist die Umsatzsteuer alle 2 Monate zu entrichten.

Bitte kontaktieren Sie uns für eine Beratung bezüglich Ihrer steuerlichen Angelegenheiten!

 

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