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Neu: Kanada

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Südafrika - Banken und Bankkonten

Südafrika – Persönliche Angelegenheiten

Die Eröffnung eines Bankkontos in Südafrika steht im direkten Zusammenhang mit der gewährten Aufenthaltserlaubnis. Mit einem Touristenvisum kann man lediglich ein Konto für Ausländer (non-resident) eröffnen. Diese Konten erfüllen zwar Funktionen eines normalen Bankkontos, man ist aber dahingehend eingeschränkt, dass keine Einlagen in südafrikanischer Währung empfangen werden können.

Von dieser Norm sind Vermieter von Eigenheimen ausgenommen. (Die Bank trifft hier die Entscheidung).

Zu Beginn unterstützen wir Sie gern bei der Eröffnung eines so genannten "non-resident"- Kontos. Damit können Sie Ihre Finanzmittel aus dem Ausland nach Südafrika transferieren. Nachdem Sie dann Ihre temporäre bzw. permanente Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, helfen wir Ihnen gern bei der Beantragung eines "resident"- Bankkontos.

Vor Eröffnung des Kontos ist es ratsam, sich über benötigte Unterlagen telefonisch zu vergewissern. In der Regel ist der Reisepass, der Nachweis einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung, der Nachweis einer hiesigen Adresse und unter Umständen auch der Nachweis über die Herkunft finanzieller Mittel zu erbringen.

Südafrika – Geschäftliche Angelegenheiten

Als Inhaber bzw. Gesellschafter eines hiesigen Unternehmens können Sie ein Geschäftskonto eröffnen. Hier bestehen keine Währungsrestriktionen, wenn das Unternehmen als rechtliche Einheit angesehen wird und in Ihrem Namen in Südafrika auftritt.

Um ein Unternehmenskonto zu eröffnen müssen folgende Dokumente und Informationen eingereicht werden: Gründungsbericht und Gründungsurkunde des Unternehmens (Formular CK1) und gegebenenfalls einen geänderten Gründungsbericht (Formular CK2)

Eines der folgenden Dokumente soll den Firmennamen und die Gültigkeit der Unternehmensadresse sicherstellen:

  • Ein Firmenbriefkopf im Original
  • Eine Strom- oder Wasserrechnung
  • Eine Bankauskunft (eines anderen Finanzinstitutes)
  • Eine Miet- oder Vermietungsvereinbarung
  • Ein Telefonvertrag
  • Eine Südafrikanische Steuererklärung

Des Weiteren kann es möglich sein, dass Sie Informationen über die Herkunft Ihrer Einkünfte und die erwarteten Kontobewegungen vorlegen müssen.

Alle Personen, die unterschriftsberechtigt sind oder im Namen des Unternehmens handeln, müssen die oben erwähnten Dokumente und Informationen ebenfalls beschaffen. Außerdem müssen diese Personen eine schriftliche Bestätigung aller Gesellschafter erbringen, aus welcher die Zeichnungsberechtigung hervorgeht.

Wir können Ihnen zwar keine spezielle Bank empfehlen, da jede ihre eigenen Vor-und Nachteile hat, wir unterstützen Sie jedoch gern bei den Feinheiten der Beantragung. Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der 4 größten südafrikanischen Banken:

Standard Bank Hotline:
Tel: 0860 123 456
Web: www.standardbank.co.za

ABSA Bank Hotline:
Tel: 0860 008 600
Web: www.absa.co.za

First National Bank Hotline:
Tel: 0860 987 654
Web: www.fnb.co.za

Nedbank Hotline:
Tel: 0860 115 060
Web: www.nedbank.co.za

Hier ein Hinweis - Banken in Südafrika bestehen auf lhre Präsenz, wenn Sie ein Konto eröffnen.

 

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